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Flüchtlings- und Integrationsberatung
Die Flüchtlings- und Integrationsberatung richtet sich an
- dauerhaft bleibeberechtigte Personen mit Migrationshintergrund grundsätzlich in den ersten drei Jahren nach ihrer Einreise, in begründeten Einzelfällen an seit Längerem in Deutschland lebende Menschen mit Integrationsbedarf
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive grundsätzlich in den ersten drei Jahren nach ihrer Einreise
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit unbekannter beziehungsweise ohne gute Bleibeperspektive
Die Flüchtlings- und Integrationsberatung beim Landratsamt Schwandorf betreut Personen, die in Altendorf, Bodenwöhr, Bruck i. d. OPf., Dieterskirchen, Gleiritsch, Nabburg, Neukirchen-Balbini, Neunburg vorm Wald, Niedermurach, Nittenau, Oberviechtach, Pfreimd, Schönsee, Schwandorf, Schwarzach, Schwarzenfeld, Schwarzhofen, Stadlern, Teunz, Thanstein, Trausnitz, Weiding und Wernberg-Köblitz wohnen.
Personen aus Burglengenfeld, Fensterbach, Maxhütte-Haidhof, Schmidgaden, Steinberg am See, Stulln, Teublitz und Wackersdorf wenden sich bitte an die Beratungsstelle des Caritasverbandes für den Landkreis Schwandorf e. V., Ettmannsdorfer Str. 19 in Schwandorf.
Die Flüchtlings- und Integrationsberatung fördert die Teilhabe und Chancengleichheit von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens unter der Berücksichtigung des Prinzips „Fördern und Fordern“.
In regelmäßigen Sprechstunden sind die Beraterinnen und Berater vor Ort, um eine bessere Erreichbarkeit gewährleisten zu können.
Ausserhalb der Sprechzeiten in den Gemeinden ist das Team der Flüchtlings- und Integrationsberatung im Landratsamt Schwandorf erreichbar: Zimmer-Nr. E 60, Telefon 09431/471-397 und 09431/471-189.