Das Netzwerk Soziale Fachberatung ist ein Zusammenschluss sozialer Beratungsangebote des Landkreises Schwandorf. Themen: Schuldner-/ und Insolvenzberatung, Suchtprobleme, Behinderung und psychische Krankheit
SADpass
Das soziale und kulturelle Leben wird von den Menschen, die im Landkreis Schwandorf leben, gestaltet. Viele tragen etwas dazu bei. So erleben wir Nachbarschaft, Freundschaften, Kultur, Sport und Erholung. Die Aktion SADpass will gegenseitige Unterstützung, Eigeninitiative und Selbsthilfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen fördern. Auf diese Weise entsteht Lebensqualität, die allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt. Damit auch Menschen mit geringem Einkommen dabei sein können, werden mit dem SADpass bestimmte Kosten wie zum Beispiel Eintrittsgelder, Gebühren oder Beiträge ermäßigt
Wer erhält den SADpass?
Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in Schwandorf oder im Landkreis Schwandorf haben und von der GEZ befreit sind, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen oder Geringverdiener sind (Einkommen unter Bedarf von : Regelsatz f. AntragstellerIn 614 €, RS für PartnerIn 368 €, RS für Kinder bis 6 Jahre 237 €, Kinder bis 14 Jahre 291 €, Kinder bis 18 Jahre 311 € + Miete incl. Mietnebenkosten + Mehrbedarf wegen alleinerziehend 49 € oder 145 €).
Darüber hinaus erhalten Haushaltsangehörige auf Antrag eine Zusatzkarte.
Der SADpass wird im Landratsamt Schwandorf bei der ZEBIS (Zentrale Bürgerinformationsstelle) im Foyer ausgestellt. Der Pass kann dort persönlich beantragt werden oder per Post. Antragsformulare für den SADpass sind auch erhältlich bei allen sozialen Beratungsstellen oder bei den Kommunen des Landkreises Schwandorf und hier im Internet