Eines der wichtigsten Instrumente, um die Qualität der Pflege dauerhaft zu sichern, ist die Ausbildung von Nachwuchskräften und Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Deshalb gewinnt die Position der Praxisanleitung zunehmend an Bedeutung.
Praxisanleiter/innen in der Pflegeausbildung müssen sich laut Gesetz jährlich mindestens 24 Stunden lang fortbilden. Damit soll gewährleistet sein, dass ihr Wissensstand – insbesondere der berufspädagogische – kontinuierlich aufgebaut und aktualisiert wird. Diese Fortbildung müssen sie gegenüber der zuständigen Behörde (VdPB) nachweisen.
Die Fortbildung entspricht der AVPFLEWOQG BZW. § 4 PFLEGEBERUFE-AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG.
Weitere Informationen zu Berufsfachschule für Pflege Peter Hiebl GmbH
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